Meine AGB
I. Vertragsgegenstand
Die AUFTRAGGEBER beauftragen den PRODUZENTEN mit der Herstellung der nachfolgend nÀher bezeichneten Produktion (nachfolgend "Produktion" genannt).
II. Herstellung der Produktion
1. Der PRODUZENT stellt die gesamte Produktion entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages her. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt vorab (schriftlich, fernmĂŒndlich und/oder per elektronischer Kommunikation). UnabhĂ€ngig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezĂŒglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Aufnahmen (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, Nachbearbeitung, Farbkorrektur o. dgl.) beim PRODUZENT.
2. Der PRODUZENT ist berechtigt, sich Dritter als Hilfspersonen zur ErfĂŒllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.
III. RechteĂŒbertragung
1. Der PRODUZENT ĂŒbertrĂ€gt auf die AUFTRAGGEBER die im Zusammenhang mit der VertragsdurchfĂŒhrung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschlieĂlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. SĂ€mtliche Rechte stehen den AUFTRAGGEBERN ab dem Zeitpunkt ihrer Ăbertragung zur einfachen, zeitlich und rĂ€umlich uneingeschrĂ€nkten Nutzung zu. Der Umfang der inhaltlichen Nutzung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung im Rahmen dieses Vertrags. Weitergehende Rechte bedĂŒrfen der ausdrĂŒcklichen Zustimmung des PRODUZENTEN.
2. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verĂ€ndert werden, findet die RechteĂŒbertragung erst mit der endgĂŒltigen Werkfassung und deren ZurverfĂŒgungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der RechteĂŒbertragung nicht umfasst.
3. Die RechteĂŒbertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die AUFTRAGGEBER gegenĂŒber dem PRODUZENTEN sĂ€mtliche VergĂŒtungspflichten erfĂŒllt haben.
4. Die AUFTRAGGEBER gestatten dem PRODUZENTEN unentgeltlich das ausschlieĂliche, zeitlich, rĂ€umlich und inhaltlich uneingeschrĂ€nkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, VervielfĂ€ltigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zu Zwecken der (Eigen-) Werbung, insbesondere aber nicht abschlieĂend auf der Website und den Social-Media-Profilen des PRODUZENTEN.
5. Die AUFTRAGGEBER sind bei jeglicher Nutzung der Produktion in allen Medien (einschlieĂlich online und Print) verpflichtet, den PRODUZENT in angemessener Form als Urheber und der Angabe der Homepage/des Instagram Profils anzugeben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.
6. Der PRODUZENT darf die AUFTRAGGEBER in jedem Medium als Referenz nennen. Der PRODUZENT ist zur Nennung nicht verpflichtet.
IV. Pflichten der PARTEIEN zur DurchfĂŒhrung der vereinbarten Leistungen
1. Der PRODUZENT stellt das erforderliche Equipment bereit.
2. Die AUFTRAGGEBER stellen sicher, dass sĂ€mtliche mit der LeistungsdurchfĂŒhrung im Zusammenhang stehende Rechte bezĂŒglich der anwesenden Personen, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den PRODUZENT von diesbezĂŒglichen AnsprĂŒchen Dritter frei.
3. Die AUFTRAGGEBER sind verpflichtet, zum vereinbarten Produktionstermin pĂŒnktlich zu erscheinen. VerspĂ€tungen am vereinbarten Produktionstermin haben die AUFTRAGGEBER unverzĂŒglich anzuzeigen. Sofern durch eine von den AUFTRAGEBERN verschuldete VerspĂ€tung beim PRODUZENTEN Mehrkosten verursacht werden (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des PRODUZENTEN), haben diese die AUFTRAGGEBER zu tragen.
4. Die AUFTRAGGEBER sind verpflichtet, im Fall einer Absage der Produktion die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 50% der vereinbarten VergĂŒtung gem. Ziff. V 1. an den PRODUZENTEN zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Produktionstermin, sind die AUFTRAGGEBER verpflichtet, die vereinbarte VergĂŒtung gem. Ziff. V. 1. voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der PRODUZENT muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlĂ€sst.
5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des PRODUZENTEN auch die Nachbearbeitung des Rohmaterials. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschlieĂend, eine (nach dem gĂ€ngigen Stand der Technik durchgefĂŒhrte) Farbkorrektur.
6. Nach DurchfĂŒhrung sĂ€mtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Produktion (je nach Vereinbarung: Videoproduktion oder Bildmaterial) fĂŒr die AUFTRAGGEBER digital zum Download bereit und/oder wird den AUFTRAGGEBERN auf einem USB-Stick zur VerfĂŒgung gestellt. Die Produktion kann im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.
V. VergĂŒtung
1. Bei der vereinbarten VergĂŒtung, welche sĂ€mtliche Leistungen des PRODUZENTEN einschlieĂlich der RechteĂŒbertragung beinhaltet, handelt es sich um einen Gesamtfestpreis.
2. Die VergĂŒtung ist zu 30% mit Vertragsunterzeichnung und zu 70% nach DurchfĂŒhrung der Produktion (Abschluss des Drehs) fĂ€llig. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung zu erfolgen.
3. Durch die PauschalvergĂŒtung ist auch die Ăbertragung der Rechte durch den PRODUZENTEN an die AUFTRAGGEBER gem. Ziffer III. umfasst sowie eine Korrekturschleife hinsichtlich der Nachbearbeitung der Produktion. Weitere Ănderungen sind kostenpflichtig gemÀà aktueller PreisĂŒbersicht.
4. Die VergĂŒtungspflicht der AUFTRAGGEBER bleibt auch in den FĂ€llen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch die AUFTRAGGEBER verschuldeten Grund nicht durchgefĂŒhrt werden kann. In diesem Fall muss sich der PRODUZENT aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlĂ€sst.
5. Die AUFTRAGGEBER können nur mit rechtskrĂ€ftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen ihr Aufrechnungsrecht oder ein ZurĂŒckbehaltungsrecht ausĂŒben bzw. geltend machen
VI. Musik
Der PRODUZENT verwendet ausschlieĂlich Musik, die zur privaten, nicht-gewerblichen Nutzung zulĂ€ssig ist. Jegliche weitere Nutzung bedarf einer ausdrĂŒcklichen Zustimmung des PRODUZENTEN.
VII. Nennung
Der PRODUZENT ist stets im Zusammenhang mit der Produktion zu nennen.
VIII. Haftung auf Schadensersatz
1. Der PRODUZENT haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach MaĂgabe der folgenden Regelungen:
2. Der PRODUZENT haftet unbeschrĂ€nkt fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder FahrlĂ€ssigkeit des PRODUZENTEN oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der PRODUZENT fĂŒr SchĂ€den, die auf Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit des PRODUZENTEN oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen sowie fĂŒr SchĂ€den wegen der Nichteinhaltung einer vom PRODUZENT gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener MĂ€ngel.
3. Der PRODUZENT haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens fĂŒr solche SchĂ€den, die auf einer leicht fahrlĂ€ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€Ăe DurchfĂŒhrung des Vertrags ĂŒberhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmĂ€Ăig vertrauen darf.
IX. Datenschutz, Geheimhaltung
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur ErfĂŒllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemÀà den nationalen, wie europĂ€ischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung und Bearbeitung der Bild-Aufnahmen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.
2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der VertragsdurchfĂŒhrung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugĂ€nglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des VertragsverhĂ€ltnisses fort.
3. Zu einer Speicherung von Daten und Rohmaterial ĂŒber den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der Produktion ist der PRODUZENT nicht verpflichtet.
X. Verzug
1. Sind die AUFTRAGGEBER mit fĂ€lligen Zahlungen im Verzug, behĂ€lt sich der PRODUZENT das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fĂ€lligen Zahlungen nicht auszufĂŒhren.
2. Sind die AUFTRAGGEBER im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fĂ€lligen Rate gegenĂŒber dem PRODUZENTEN in Verzug, ist der PRODUZENT berechtigt, den Vertrag auĂerordentlich zu kĂŒndigen und sĂ€mtliche Leistungen einzustellen. Der PRODUZENT ist berechtigt, die gesamte VergĂŒtung, welche bis zum nĂ€chsten ordentlichen Beendigungstermin fĂ€llig wĂŒrde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der PRODUZENT aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlĂ€sst.
XI. Schlussbestimmungen
1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die GĂŒltigkeit des Vertrages im Ăbrigen unberĂŒhrt. UngĂŒltige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter BerĂŒcksichtigung der Interessenlage beider PARTEIEN den gewĂŒnschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt fĂŒr die AusfĂŒllung von LĂŒcken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.
2. AusschlieĂlicher Gerichtsstand fĂŒr alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschlieĂlich dessen Wirksamkeit) stehenden Rechtsstreitigkeiten ist fĂŒr beide Vertragsteile â soweit zulĂ€ssig â der Sitz des PRODUZENTEN. Das RechtsverhĂ€ltnis zwischen den Parteien unterliegt ausschlieĂlich deutschem Recht.
3. Der PRODUZENT schlieĂt VertrĂ€ge ausschlieĂlich in deutscher Sprache.
4. Ănderungen und ErgĂ€nzungen dieses Vertrages bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt fĂŒr eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von GrĂŒnden diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist betrÀgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuĂŒben, mĂŒssen Sie uns (Name, Vorname, Adresse, Email: __________________________________________________) mittels einer eindeutigen ErklĂ€rung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ĂŒber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafĂŒr das beigefĂŒgte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ĂŒber die AusĂŒbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlieĂlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusĂ€tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, gĂŒnstigste Standardlieferung gewĂ€hlt haben), unverzĂŒglich und spĂ€testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurĂŒckzuzahlen, an dem die Mitteilung ĂŒber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. FĂŒr diese RĂŒckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprĂŒnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrĂŒcklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser RĂŒckzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen wĂ€hrend der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der AusĂŒbung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.